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Geschäft in Russland – Zwei wichtigste juristische Schritte

Russischer Advokat Aleksej Dorochov, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland

Russischer Advokat Aleksej Dorochov, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland

Eine Zweigniederlassung in Russland gründen

Gut zu wissen

  1. Kurz zum Handelsregister in Russland. Rechtsgrundlage für die Eintragung ins „Handelsregister“ einer Gesellschaft (GmbH, AG…. und auch als Unternehmer/Freiberufler, z.B. als Rechtsanwalt) ist das Gesetz über staatliche Registrierung der juristischen Personen und des Unternehmers vom 8.08.2001. Zuständig für die Führung des „Handelsregisters“ ist örtliche Finanzbehörde/Finanzamt am Sitz der Gesellschaft oder des Unternehmers (örtliche und sachliche Zuständigkeit). Das Register ist vereint, also umfasst alle mögliche Register von registrierungspflichtigen juristischen und natürlichen Personen. Jedoch ausländische Unternehmen müssen noch in ein bestimmtes Register für ausländische Unternehmen eingetragen werden.
  2. Änderung des Gesetzes über ausländische Investitionen in Russland. Die Errichtung der Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen in Russland wurde vereinfacht. Demnach müssen sie z.B. keine Fristen für Dauer der Investition und kein Volumen von Investitionskapital in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der Zweigniederlassung regeln.
  3. Änderung des GmbH-Rechtes in Russland bezüglich des Stammkapitals. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Russlands muss das Stammkapital einer GmbH in Russland erst innerhalb von 2 Monaten nach der Gründung geleistet werden; nach der heutigen Gesetzeslage muss die Hälfte des Stammkapitals schon vor der Gründung geleistet werden und die andere Hälfte innerhalb eines Jahres nach der Gründung. Das Stammkapital der GmbH in Russland beträgt heute mindestens 10 000 Rubel (ca. 220 Euro).
  4. Gründung von Scheinfirmen in Russland will die neue Gesetzesänderung möglichst vermeiden. Nach der Änderung des Gesetzes muss jetzt die Bevollmächtigung eines Vertreters bei der Gründung der Gesellschaft oder bei der Meldung als Unternehmer notariell beurkundet werden.

Mitarbeiter nach Russland entsenden

Gut zu wissen

  1. Rechtsgrundlagen im russischen Arbeitsrecht (kurze Darstellung). Die wichtigsten Rechtsnormen im russischen Arbeitsrecht sind praktisch in einem Gesetz, im Arbeitsgesetzbuch (Arbeitskodex) vom 30.12.2001 geregelt, das über 400 Artikel enthält. Dazu kommen Bundes – und Landesgesetze, Verordnungen der Bundes – und Landesregierungen sowie auch Richtlinien der Ministerien, die meistens Arbeitsschutzvorschriften beinhalten. Tarifverträge und andere kollektive Vereinbarungen kennt das russische Arbeitsrecht ebenfalls.
  2. Vereinfachte Form für Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Bürger in Russland, Gesetzesänderung am 1.01.2014 in Kraft. Das vereinfachte Verfahren ist auf die Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens welches eine Niederlassung in Russland hat, anwendbar. Das Gesetz sieht die begrenzte Zahl der ausländischen Mitarbeiter in einer Niederlassung vor: maximal Fünf und im Bankensektor maximal Zwei. Die Erlaubnis nach dem vereinfachten Verfahren kann für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt und kann auch bis zu drei Mal verlängert werden.
  3. Änderung des russischen Ein – und Ausreisegesetzes. Ein Entwurf über die Änderung des russischen Ein – und Ausreisegesetzes wurde dem russischen Parlament (Duma) vorgelegt (Gesetzesentwurf N 483083 vom 26.03.2014). U.a. dürfen zukünftig auch die Angehörigen eines in Russland beschäftigten Ausländers ein Geschäftsvisum beantragen. Grund für die Änderung ist vor allem die Verbesserung der Investitionsklima in Russland, so die russische Bundesregierung.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm/Deutschland
http://www.advokat-dorochov.de

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